Billtano & die DSGVO

Am 25. Mai ist es soweit! Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft. Doch dieser Beitrag soll kein Grund zur Panik sein. Wir wollen auch keine Tipps oder Warnungen für besorgte Unternehmer aussprechen, denn wir sind überzeugt davon, dass diejenige, die bis jetzt umsichtig mit personenbezogenen Daten umgegangen sind, in Zukunft nicht viel an ihren Abläufen ändern müssen.

Daher ist auch billtano rechtzeitig auf die Richtlinien der Verordnung vorbereitet. So müssen Sie sich keine Sorgen in Sachen Datenschutz bei der Benutzung von billtano machen.

Was zu tun ist, um billtano DSGVO konform zu benutzen

Sie müssen, da auch wir personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeiten, mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (kurz AVV) schließen. Diesen finden Sie als Vorlage in Ihren Stammdaten. Den ausgefüllten Vertrag können Sie dort anschließend wieder hochladen. Falls sich in der Zukunft der Datenschutz-Ansprechpartner ändert, muss lediglich das Dokument ausgetauscht werden.

Bei Rückfragen Ihrer Kunden, zwecks Einhaltung der DSGVO, können Sie den AVV vorlegen und sind auf der sicheren Seite.

Sicherer Versandt Ihrer Rechnungen

Solltest Sie Ihre Rechnungen über billtano versenden, wird die Verbindung zum Mailserver DSGVO konform verschlüsselt.

Ab 250 Mitarbeitern muss eine Verfahrensdokumentation anfertigt werden

Um Unternehmensprozesse, die in Verbindung mit personenbezogenen Daten stehen, nachvollziehbar zu machen, fordert die DSGVO in Art. 30 ab 250 Mitarbeitern die Anfertigung einer Verfahrensdokumentation (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten). Aus dieser muss klar hervorgehen wer Zugang zu welchen Daten hat und wann die Daten von wem bearbeitet oder verarbeitet wurden. Weitere Infos: https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/

Für weitere Rückfragen zum Thema Datenschutz können Sie sich gerne an uns wenden: datenschutz@billtano.de

 

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