Kleinunternehmer Rechnung stellen – so gehts richtig

Kleinunternehmer Rechnung

Auch eine Kleinunternehmer Rechnung erfordert für die korrekte Rechnungsstellung ein hohes Maß an Genauigkeit. Fehler der Rechnungsstellung sind nervig und meist Zeitraubend. Um Sie vor den gröbsten Fehlern zu bewahren erklären wir in diesem Artikel die wichtigsten Regeln, welche Sie als Kleinunternehmer für eine korrekte Rechnungsstellung kennen sollten.

1. Kleinunternehmer Rechnung – §19 beachten

Unternehmer, welche im Vorjahr weniger als 17.500 EUR Umsatz, und im laufenden Jahr weniger als 50.000 EUR Umsatz machen, können von der Kleinunternehmerregelung nach §19 des Umsatzsteuergesetzest Gebrauch machen. Daher Sie können darauf verzichten Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. In der Rechnung muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keine Umsatzsteuer aufgrund der Regelung ausgewiesen wird. Dies kann durch folgenden Satz gemacht werden: Der Betrag enthält nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer.

2. Die Korrekte Übermittlung der Kleinunternehmer Rechnung

Versenden können Sie die Kleinunternehmer Rechnung per Post, Fax oder auch elektronisch per E-Mail. Sie sollten nur darauf achten, dass die Datei, welche Sie versenden nicht mehr ohne weiteres verändert werden kann. Dies ist z.B. durch eine PDF Datei möglich. Versenden Sie Rechnungen nicht im offenen Word .doc oder gar als .txt-Datei.

3. Korrekte Aufbewahrung Ihrer Rechnungen

Sie müssen nach den Vorgaben einer ordnungsgemäßen Buchhaltung Eingangs- und Kopien von Ausgangsrechnungen 10 Jahre lang aufbewahren. Dabei dürfen die Rechnungen nach Versand nicht mehr verändert werden. Eine Einfache Lösung für eine sichere Aufbewahrung stellt die Archivierung der Rechnungen mit der billtano Rechnungssoftware dar.

4. Pflichtangaben auf Rechnungen

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten um korrekt ausgestellt zu sein:

  • Vollständige Anschrift von beiden Parteien – also dem Leistungserbringer und dem Leistungsempfänger.
  • Steuernummer – diese wird jedem Gewerbetreibendem von der Bundeszentrale für Steuern zugewiesen.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer – kurz USt- IdNr. muss auf Rechnungen ins Europäische Ausland.
  • Rechnungsdatum – an welchem die Rechnung gestellt wurde.
  • Leistung und Menge – es muss selbstverständlich aus der Rechnung hervor gehen, welche Leistung oder welches Produkt bezogen wurde.
  • Leistungszeitraum – in welchem die Leistung erstellt wurde.
  • Rechnungsbetrag – Der Betrag den es zu zahlen gilt.
  • Steuerbetrag – der im Rechnungsbetrag enthaltende Steuerbetrag und der Steuersatz müssen ebenfalls in der Rechnung erkennbar sein.
  • Hinweise auf Steuerbefreiung – Wird die Leistung als sogenannete Ιnnergemeinschaftliche Leistung oder als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung erbracht müssen entsprechende Hinweise hierzu auf der Rechnung zu finden sein: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ oder „Gemäß § 6a UStG ist die innergemeinschaftliche Leistung steuerfrei.“
  • Rabatte & Skonto – sind in der Rechnung Rabatte oder Skonto vereinbart müssen dies ebenfalls ausgewiesen sein.
  • Bankdaten – Sie sollten auf Ihrer Rechnung Ihren Banknamen, den Kontoinhaber, sowie die IBANund BIC Nummer schreiben, damit der Empfänger diese auch begleichen kann.

Optionale Angaben, wie gesonderte Vereinbarungen zum Zahlungsziel (gesetzlich gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen) können sie selbstverständlich noch in Ihre Rechnung hinzufügen. Ebenfalls können Sie einen Gerichtsstand definieren. Sind alle der aufgeführten Pflichtangaben in Ihrer Rechnung enthalten, können Sie die Rechnung bedenkenlos versenden.

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